Neue Corona Verordnung

Seit Donnerstag, 25. November, gelten neue Regelungen für den Sport.
Die wichtigste Änderung betrifft die Sportausübung und die Teilnahme an Sportveranstaltungen in gedeckten Sportstätten. 
Dort gilt für Erwachsenen künftig eine 2G-Regelung. Sport in Innenräumen ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann möglich, 
wenn sie geimpft oder genesen sind. Für die Schüler bleibt das Test Heft ausreichend, sie werden im Moment in der Schule ausreichend getestet.
Eine Sonderregelung besteht für Beschäftigte in gedeckten Sportstätten (Innenräume): Unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig 
oder ehrenamtlich aktiv sind, gelten für sie die Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Vor Betreten der gedeckten Sportstätte müssen sie nachweisen, 
dass sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen.  
Die Maskenpflicht besteht beim betreten der Sporthalle bis zum Sportgerät. Hier wird die Maske abgenommen.
Ausnahme bilden die Trainer, Übungsleiter und Besucher. Für sie gilt generelle Maskenpflicht in der Halle und im Gebäude. 
In den Umkleideräumen müssen die benötigten Abstände eingehalten werden.
Für ausreichendes Lüften in geschlossenen Räumen ist zu achten.
Es gelten die jeweiligen Hygienevorlagen des Vereines.

Änderung Weihnachtsfeier am 17.12.2021 Jedermänner

"Corona macht den Jedermännern wieder einen Strich durch die Rechnung. 
Die geplante Jahresabschlussfeier am 17.12. muss abgesagt werden.

Aus heutiger Sicht treffen sich - unter Berücksichtigung der 2-Regel - die Jedermänner
am 17.12 zur üblichen Zeit in der Gut Stub zum Klönen und Lästern."

Beschlussvorlage des Landes-Hessen und Umsetzung

Guten Morgen Zusammen,
 
seit Dienstag 17.8.2021 gibt es eine neue Beschlussvorlage des Landes-Hessen .
 
Die 3G-Regel wird ausgeweitet: Oberhalb einer Corona-Inzidenz von 35 in einer Stadt oder einer Kommune gilt die 3G-Regel ab Donnerstag auch für alle Innenräume von Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, bei Hotelübernachtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. Die Regeln ab einer Inzidenz von 50 gelten weiterhin. Ab einer Inzidenz von 100 gilt die 3G-Regel auch draußen.

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Neue Corona Verordnung

Es ist soweit, ab heute können wieder alle Abteilungen ihren fast normalen Trainingsbetrieb  aufnehmen.
 
Die Gruppengröße darf max. 10 Personen groß sein. Wobei Genesene, Geimpfte und Getestete nicht mitzählen. Ebenso Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
 
Es gelten die bereits bekannten und schon vorher genutzten Abstands-und Hygiene Regeln.
 
Die Duschen und Umkleiden bleiben noch geschlossen. Es müssen erst die Inzidenzwerte auf einem sicheren Stand über längere Zeit sein, dann können auch die Duschen und Umkleiden wieder geöffnet werden.
 
Bei Änderungen werden wir euch schnellstmöglich informieren.

Kontakt

 TV Viernheim
 Wasserstraße 17, 68519 Viernheim
 +49 6204 / 30 55 9 88
 info@tvviernheim.de oder 
 Kontaktformular vom Turnverein 1893 e.V.
 Di: 10:00 - 12:00, Fr: 10:00 - 12:00

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