Beschlussvorlage des Landes-Hessen und Umsetzung

Guten Morgen Zusammen,
 
seit Dienstag 17.8.2021 gibt es eine neue Beschlussvorlage des Landes-Hessen .
 
Die 3G-Regel wird ausgeweitet: Oberhalb einer Corona-Inzidenz von 35 in einer Stadt oder einer Kommune gilt die 3G-Regel ab Donnerstag auch für alle Innenräume von Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, bei Hotelübernachtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. Die Regeln ab einer Inzidenz von 50 gelten weiterhin. Ab einer Inzidenz von 100 gilt die 3G-Regel auch draußen.
Da wir in Viernheim (und auch im Kreis Bergstraße) schon seit einigen Tagen stark über 35 sind , gilt diese bis auf weiteres auch beim TV Viernheim .
  1. Kinder bis 14 Jahren benötigen keinen Nachweis über Impfung, Genesung oder Negativtest.
  2. Es besteht weiterhin Masken-Pflicht in den Räumen außer beim Training.
  3. Alle anderen müssen ZU JEDEM TRAINING den Nachweis über Impfung, Genesung oder Negativtest vorweisen, und zwar bevor wir in die Halle gehen! Kein Nachweis = Kein Training.
 
Die Trainer sind für die Einhaltung dieser Regel verantwortlich!
 
Achtet daher zwingend darauf, dass das Datum des Negativtests dem aktuellen Trainingsdatum entspricht.Der Genesenen Ausweis hat nur begrenzt Gültigkeit; auch hier auf das Datum achten.Wer den Impfausweis ein und desselben Mitglieds schon auswendig kennt, muss ihn sich natürlich nicht jedes mal vorzeigen lassen.
 
Es muss auch weiterhin Protokolliert werden und bis ende der Woche im Büro zugestellt sein.
 
Zum Thema Umkleide und Duschen: die bleiben weiterhin GESCHLOSSEN!
Manfred hat es in seiner Mail ja schon richtig geschrieben es geht hier auch um die Aerosolen 
 
BITTE DRINDGEND an die Trainer weiterleiten!
 
Gez.
Vorstand

Kontakt

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 Wasserstraße 17, 68519 Viernheim
 +49 6204 / 30 55 9 88
 info@tvviernheim.de oder 
 Kontaktformular vom Turnverein 1893 e.V.
 Di: 10:00 - 12:00, Fr: 10:00 - 12:00

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