Neue Corona Verordnung

Seit Donnerstag, 25. November, gelten neue Regelungen für den Sport.
Die wichtigste Änderung betrifft die Sportausübung und die Teilnahme an Sportveranstaltungen in gedeckten Sportstätten. 
Dort gilt für Erwachsenen künftig eine 2G-Regelung. Sport in Innenräumen ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann möglich, 
wenn sie geimpft oder genesen sind. Für die Schüler bleibt das Test Heft ausreichend, sie werden im Moment in der Schule ausreichend getestet.
Eine Sonderregelung besteht für Beschäftigte in gedeckten Sportstätten (Innenräume): Unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig 
oder ehrenamtlich aktiv sind, gelten für sie die Arbeitsschutzregelungen des Bundes. Vor Betreten der gedeckten Sportstätte müssen sie nachweisen, 
dass sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen.  
Die Maskenpflicht besteht beim betreten der Sporthalle bis zum Sportgerät. Hier wird die Maske abgenommen.
Ausnahme bilden die Trainer, Übungsleiter und Besucher. Für sie gilt generelle Maskenpflicht in der Halle und im Gebäude. 
In den Umkleideräumen müssen die benötigten Abstände eingehalten werden.
Für ausreichendes Lüften in geschlossenen Räumen ist zu achten.
Es gelten die jeweiligen Hygienevorlagen des Vereines.

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