Pfingstsportfest

Pfingstsportfest bei der MTG Mannheim

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Erfolgreich am Start war Lukas Gröning (U20), TV 1893 e.V. Viernheim, im 100 m-Lauf beim Pfingstsportfest in Mannheim.
Mit einer Zeit von 11,60 sec. konnte Lukas wieder seine gute Form unter Beweis stellen.
Dabei verbesserte Lukas seine persönliche Bestleistung um 6 Hundertstel und belegte den 3. Platz im Endklassement.

Anleitung

Dies soll eine kleine Anleitung werden wie man mit den einzelnen Elementen auf der Webseite arbeitet. Leider bietet Joomla hier nicht so schöne Editoren wie es beispielsweise jimdo oder Wordpress sie anbieten. Gerne hätte ich zumindest auf Wordpress zurück gegrifen jedoch aufgrund der enormen Abgrenzung der einzelnen Abteilungen hinsichtlich Berechtigungen konnte ich hier kein anderes freies System aus Joomla verwenden.
 
Erste Schritte für einen guten Artikel
  1. Neuer Beitrag im Menü "Inhalt"
  2. Schönen sprechenden Beitragstitel auswählen
  3. Inhalte einfügen über das Icon "Paste as Plain Text" paste as plain text
  4. Inhalt anschließend formatieren.

Styling Tipps

  1. Absätze bilden
  2. Nach einer gewissen Einleitung ruhig mal den "Insert read more" Button insert read more drücken, somit wird auf der Startseite in eurem Bereich der Artikel nur "angekündigt" und dann über den "weiterlesen" Button kommt man zum vollen Artikel
  3. Bilder vorab auf dem PC verkleinern!!! Ich würde hier immer horizontal / vertikal maximal 800 px nehmen und die Skalierung auf "Seitenverhältnis beibehalten" einstellen
  4. Anordnung der Bilder und Formatierung über die Klassen Eigenschaften im Editor

Bilder formatieren über CSS Klassen

  1. Thumbnail aktivieren: uk-thumbnail
  2. Größe bestimmen: uk-thumbnail-large
    1. small, medium, large
  3. Ausrichtung bestimmen: uk-align-medium-left
    1. left, middle, right

Links als Button darstellen

einem Link einfach die Klasse "uk-button" geben, dann passiert das hier: zurück zur Anleitung

Tabelle formatieren über CSS Klassen

 
 
Übersicht sämtlicher CSS Formatierungen findet man unter folgendem Link: UI Kit
 
 
 
Tab
 
 
 
 

Jahnhalle

Bau der Jahnhalle


Jahnhalle Bau

Der TV 1893 Viernheim ist einer der wenigen Vereine, die sich glücklich schätzen können, Eigentümer einer großen, vereinseigenen Sporthalle zu sein. Bereits im Jahr 1952, relativ kurz nach dem völligen Neubeginn nach dem Zusammenbruch des tausendjährigen Reiches, und bald nachdem seitens der alliierten Siegermächte die Erlaubnis zur Reorganisation deutscher Vereine gegeben war, stand für die Viernheimer Sportler fest: eine eigene Halle musste her!

Im Januar 1953 trafen sich dann die federführenden Köpfe des Vereins, allen voran der bereits im vorgerückten Alter stehende, langjährige Vereinsvorsitzende Jean Lamberth, um die Umsetzung in die Tat in Angriff zu nehmen. Dies war sicherlich in einer Zeit, als die Menschen andere Sorgen hatten und chronische Geldknappheit vorherrschte, eine Riesenaufgabe. Im Gasthaus „zum deutschen Kaiser“ wurde eine Turnhallen-Kommission gebildet, ein Finanz- und ein Bau-Ausschuss wurden gewählt. Dem Finanz-Ausschuss stand übrigens kein Geringerer als der Viernheimer Bürgermeister a.D. Hans Mandel vor, der auch heute noch regen Anteil am Geschehen in unserem Verein nimmt, unter anderem arbeitet er im historischen Kreis eifrig mit.

Finanziell, materiell und idealistisch wurde unser Verein stark unterstützt, die Gemeinde Viernheim, der Landkreis, verschiedenen Sportverbände und natürlich zahlreiche Privatpersonen spendeten Geld je nach ihren Möglichkeiten, sehr viele Vereinsmitglieder und Freunde stellten ihre Arbeitskraft nach Feierabend zur Verfügung, und das zu einer Zeit, als es einen gesicherten 7,5 –Stundentag noch nicht gab! Andere Viernheimer halfen mit den unentgeltlich zur Benutzung gestellten Baumaschinen ihrer Privatfirmen aus, Handwerker führten fachspezifische Arbeiten ohne Salaire durch. Der erste Spatenstich erfolgte 1954, die feierliche Grundsteinlegung war 1956, vier Jahre und 200.000 DM später war der erste Bauabschnitt- noch ohne Bühne und Vorbau- fertig, und der Sportbetrieb konnte endlich in eigenen Räumlichkeiten begonnen werden.

1972 konnte der von Anfang an geplante zweite Bauabschnitt fertig gestellt werden, die Jahnhalle hatte nun eine Bühne, ein Vereinslokal (Gut Stubb) und eine Hausmeisterwohnung. In den Achtzigerjahren erfolgte eine erneute Erweiterung, die Geräte- bis dahin innerhalb des Hallenraums an den Wänden gestapelt- konnten nun in einen eigens angebauten Geräteraum untergestellt werden, was den Platz für den Sportbetrieb deutlich vergrößerte, außerdem wurden Umkleidekabinen, Duschen und Stauräume hinzugefügt.

Der alte Sanitärtrakt konnte zur Geschäftsstelle ausgebaut werden. Hier arbeitet nun schon seit einigen Jahren eine Teilzeitkraft an der und für die Verwaltung und Organisation unseres Heimatvereins. Dies alles gilt es heute nicht nur zu würdigen, sondern auch zu erhalten, zu renovieren und zu modernisieren- ein großes Erbe, dessen Unterhalt in Zeiten der Regression oftmals nicht einfach und sicherlich sehr kostenintensiv ist trotzdem eine reizvolle, Freude vermittelnde Aufgabe!

Technische Daten


Jahnhalle Bau
Adresse Jahnhalle, Wasserstraße 17, 68519 Viernheim
Hausmeister  
Geschäftsstelle Hauptamtlich besetzt seit 1.4.1999
Leiter Geschäftsstelle Ulrich Möhring
Grundbucheintrag Amtsgericht Lampertheim, Grundbuch Viernheim, Band 146, Blatt 6467,Flur 1, Nr 586/6
Baujahr 1954 - 1960
Baukosten 200.000 DM (1954!!!)
Flächen  
Halle 360qm
Bühne 120 qm
Gesellschaftsraum 130 qm
Geräteraum 120 qm
„Gut Stubb“ 36 qm
Hausmeisterwohnung 95 qm
Hallenhöhe 5,5m
Beleuchtung 2-stufig bis 600 Lux
Dachkonstruktion Flachdach, ca 900 qm
Hallenboden Holzschwingboden
Fassadenfläche (ohne Fenster) 720 qm
Fensterfläche 230 qm
Heizanlage Baujahr 2000, 230 ( bis max. 310 ) kW
Lüftungsanlage 12.500 cbm/h
Hallenbenutzer Vereinsmitglieder, externe Mieter

So ging es weiter

Kurze Zeit später begann man mit den sportlichen Aktivitäten, teilweise unter freiem Himmel, teilweise in den Sälen und Nebenräumen Viernheimer Gaststätten, vor allem im „hessischen Haus“. Nicht anders als heute: bereits im Gründungsjahr kam es zu Kabbeleien , was Trainingszeiten und Raumkapazitäten anging, und ein großer Teil der damaligen Mitglieder wurde ausgeschlossen - sie gründeten in der Hoffnung, schneller voranzukommen, die „ Turngenossenschaft Viernheim“. Trotzdem florierte der Verein, bereits im April 1894 wurden über 200 Vereinsmitglieder verzeichnet, das „hessische Haus“ erwies sich bald als zu eng, man war gezwungen, in einen größeren Saal umzuziehen - dieser wurde 1898 in der Gaststätte „ deutscher Kaiser“ gefunden. Mitglied durfte damals übrigens nur werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet hatte, jüngere Sportler wurden als „ Zöglinge“ bezeichnet. Die finanziellen Möglichkeiten waren damals sehr eng gefasst, so musste zum Beispiel im November 1896 der Brauereibesitzer Renz um ein Darlehen über 100 Mark für ein Reck angegangen werden. Mit sportlichen und kulturellen Ereignissen wurde versucht, etwas Polster in die Vereinskasse zu bringen, das war in der damaligen Zeit, als die meisten Viernheimer Bürger nur selten ihren Heimatort verließen - Medien wie heute existierten ja noch nicht - jedes Mal ein wichtiges örtliches Ereignis.

So kam es bereits 1894 zur Gründung einer Gesangsgruppe um den Lehrer Jakob, Konzerte wurden veranstaltet, die hierdurch eingenommenen Eintrittsgelder wurden genauestens im Protokoll vermerkt: 1896 z. B. bei einem Konzert wurde für den ersten Rang 0,50 Mark, für den zweiten Rang 0,30 Mark Eintritt erhoben. Selbst die Präsenz der Vorstandsmitglieder auf Sitzungen wurde kontrolliert, eine eventuelle Abwesenheit wurde mit einer Strafe von 0,50 Mark geahndet - sicherlich sollte diese Vorgehensweise auch heute einigen Vorstandsmitgliedern zu denken geben! Auf diese Weise konnte der junge Turnverein bereits 1898 einhundert Mark beim Viernheimer Kreditverein zinsbringend anlegen. Drei volle Tage wurde gefeiert!

Vom 20.7. bis 22.7. 1901 kamen aus der gesamten umliegenden Region ca. 70 Turnvereine, zahlreiche Gesangsvereine sowie auch die vorher abgespaltene Turngenossenschaft. Das Fest fand im Hof der Goetheschule statt, in seiner Festrede legte Lehrer Mayr dem Verein die „ Gewinnung von Festjungfrauen“ besonders ans Herz, wie viele schließlich kamen, wurde allerdings nicht protokolliert.... Genauso wenig wie die Probleme, allen immer gleich gerecht zu werden: 1905 kam es zu einer schweren Krise, ein großer Teil sowohl aktiver als auch passiver Mitglieder sagten sich im Streit vom Turnverein los und gründeten im Gasthaus „ Zum goldenen Engel“ ( heute: Ratskeller) einen eigenständigen Verein, den Männerturnverein. Somit existierten im frühen 20. Jahrhundert in Viernheim 3 Sportvereine: Der TV v. 1893, der Männerturnverein und die Turngenossenschaft.

1912 gab es offensichtlich erneut Zerwürfnisse, ein weiterer Verein namens „ Turngesellschaft Jahn“ wurde gegründet, alle bis dahin „etablierten“ Vereine mussten Mitglieder lassen. Dieser - nunmehr 4. - Viernheimer Sportverein überlebte aber den ersten Weltkrieg nicht. Die anderen drei Vereine wurden der Deutschen Turnerschaft angegliedert.

Am gesellschaftlich bedeutendsten wurde für Viernheim der Männerturnverein, wohl, weil in diesem Verein wichtige (und finanzpotente!) Dorfhonorationen wie der Bürgermeister Lamberth und der Brauereibesitzer Renz Mitglied waren. Dieser Verein gründete 1910 eine Fußballabteilung - Viernheims Erste! Viele, sehr kurzlebige Fußballvereine sollten in Viernheim folgen.

1914 wurde der junge, aufstrebende Verein durch die Weltkriegskatastrophe jäh in seiner Fortentwicklung unterbrochen, der letzte Protokolleintrag erfolgte am 11.6.1914. Die Welt war untergegangen in dieser Zeit, auch der TV v. 1893 Viernheim existierte nicht mehr. Bereits Ende Dezember 1918 reaktivierte sich der Turnverein, der Präsident (so nannte man damals den ersten Vorsitzenden!) Gg. Aug. Adler berief die erste Sitzung nach dem Weltkrieg im „ halben Mond“ ein, und am 5.1.1919 fand ein erster Vereinsabend statt, an dem man der gefallenen Vereinsmitglieder gedachte. Einig war man sich darin, dass man trotz der Rückschläge nun wieder weitermachen wollte und musste.

Historische Turnfeste

Berlin 1968
Berlin 1968
Abzeichen 1894-2002
1894 bis 2002
Hamburg 1953
Deutschen Turnfest Hamburg 1953
v.l.: Franz Roos, Sofie Kern, Werner Adler, Hans Zwanziger, Bernhard Hofmann, Adam Kühlwein, Georg Herschel. Sitzend: Werner Träger und Walter Roschauer
Wappen
1958 München
Stuttgart 1973
Diese Trampolinmannschaft (Übungsleiter: Hans Zwanziger) wurde dritter Sieger.
 

Gründungsväter

Grndungsvter

Nachdem von verschiedener Seite Anregung zur Gründung eines Turnvereins gegeben wurde, fand heute dem 12. März 1893 im hessischen Haus daraufhin eine diesbezügliche Versammlung statt, in welcher die Gründung des Vereins beschlossen wurde. In der darauf stattgehabten Wahl wurden gewählt, Herr Gemeinderat Pfützer als Vorsitzender, Lehrer Tannenwald als Schrift- und Säckelwart, Franz Knapp III als Turnwart, die Herren Nikolaus Haas IV, Michael Faltermann, Kappelmeister, Jacob Zimmermann und Adam I als Beisitzer.
Gleichzeitig wurde beschlossen, daß im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden der Schriftführer dessen Stelle zu vertreten hat. Der Schriftführer wurde mit dem Entwurf der Statuten betraut und ferner beschlossen, daß dann solche in einer am 19. März abzuhaltenden Generalversammlung zur Beratung vorzulegen seien.

Folgende bei dieser Versammlung sind als Gründer des Vereins anzuerkennen: Gg. Pfützer I, L. Tannenwald, Franz Knapp III, Nikolaus Haas IV, Michael Faltermann, Jacob Zimmermann, Adam Lammer I, Mich. Knapp II, Philipp Roschauer I, Jacob Winkler I, Jean Haas, Gg. Pfützer III, Mich. Kühlwein III, Gg. Kunzmann, Heinr. Effler II, Jacob Winkler II, Joh. Kirchner, Valentin Helbig.

So fing alles an

Wappen

1893 war das Gründungsjahr unseres Vereins. Genauer gesagt, war es am 12. März 1893, als sich in einer Zeit, da Begriffe wie "Freizeitangebot, Feierabend oder Hobby" völlige Fremdwörter waren, 18 jüngere Viernheimer Männer in der Gaststätte "hessisches Haus" trafen, um den ersten und damit ältesten Viernheimer Turnverein ins Leben zu rufen. Die Beweggründe, weshalb sich hart arbeitende Männer, denen damals ein Acht-Stunden-Tag oder Urlaub unbekannt waren, abends oder an den Wochenenden noch zusätzliche Belastungen aufbürdeten, dürften im damaligen Zeitverständnis zu suchen sein- es war die Zeit der volksgesundheitlichen Bewegungen , Schrebergartenvereine entstanden, ein Friedrich Ludwig Jahn hatte schon einige Jahrzehnte vorher mit "frisch, fromm, fröhlich, frei" oder "ein gesunder Geist im gesunden Körper" zu einem neuen Körper- und eben Gesundheitsbewusstsein aufgerufen. Außerdem war es nun einmal die Zeit, in der aus einem starken Nationalgefühl heraus viele "Vereine", seien es Gesangsvereine, Sport- oder andere Kulturvereine, wie Pilze aus dem Boden schossen, um urdeutsches Kulturgut zu pflegen, und volksnah zu machen.

Hausmeister der Jahnhalle

Hausmeister

Magdalena und Pawel Minkus kümmern sich rund um die Jahnhalle.
Für Fragen oder Probleme: 06204/9145535

Geschäftsstelle

Service

Die Geschäftsstelle beantwortet Ihnen gerne alle Ihre Fragen und Anliegen:

  • Sportangebote
  • Kursangebote
  • Mitgliedsbeiträge
  • An- und Abmeldungen
  • Stammdatenänderungen

Hier erhalten Sie auch immer alle aktuellen Informationen rund um den Verein. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf!

Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit bemühen wir uns alle Nachrichten per E-Mail umgehend zu beantworten.

Kontakt

Leiter der Geschäftsstelle: Doris Pfenning

Telefon: 06204/ 30 55 9 88

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftszeiten


Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Während der hessischen Schulferien ist die Geschäftsstelle nur per E-Mail erreichbar.

Postadresse

TV Viernheim
Geschäftsstelle
Wasserstrasse 17
68519 Viernheim

Bankverbindung

Volksbank Darmstadt Mainz
DE97 551900000023862014
BIC: MVBMDE55

Sparkasse Starkenburg
DE20 5095 1469 0003 0166 06
BIC: HELADEF 1 HEP

Satzung

Satzung des Turnvereins von 1893 Viernheim e.V.

§ 1

Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Turnverein von 1893 Viernheim e.V.“ Der Verein hat seinen Sitz in Viernheim.

§ 2
Aufgabe des Vereins

Der Verein bezweckt als eine vom Idealismus getragene und gemeinnützige Vereinigung die körperliche und geistige Förderung seiner Mitglieder durch Turnen, Sport und Spiel. Die Pflege geselliger und freundschaftlicher Zusammenkünfte ist hierin eingeschlossen. Innerhalb des Vereins dürfen keine Bestrebungen militaristischer, parteipolitischer oder konfessioneller Art betrieben werden.

§ 3

Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

Mitgliedschaft

  • Die Aufnahme als Mitglied in den Verein erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Soweit noch keine volle Geschäftsfähigkeit gegeben ist, muss der Aufnahmeantrag auch durch die gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Über die Annahme eines Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand.
  • Der Verein ist berechtigt, bei der Aufnahme eines Mitglieds eine Aufnahmegebühr zu erheben.
  • Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen.

§ 5

Ende der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss aus dem Verein.
  • Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung durch die gesetzlichen Vertreter abzugeben. Der Austritt kann nur zum Quartalsende erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist. Beim Wegzug aus Viernheim ist der Austritt zu jedem Quartalsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Austretenden Mitgliedern wird auf Wunsch eine Kündigungsbestätigung ausgestellt.
  • Die Streichung von der Mitgliederliste findet statt, wenn ein Mitglied mit mehr als 2 Jahresbeiträgen in Rückstand ist.
  • Ein Mitglied kann durch den Vorstand, der hierüber Beschluss zu fassen hat, aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied den Verein geschädigt oder sonst gegen die Interessen des Vereins schwerwiegend verstoßen hat oder in seiner Person einen sonstigen wichtigen Grund verwirklicht. Vor Beschlussfassung über die Ausschließung ist dem auszuschließenden Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschließungsbeschluss ist schriftlich zu fassen und zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen die Ausschließung kann das auszuschließende Mitglied die nächste anstehende Mitgliederversammlung anrufen. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen in diesem Fall die Mitgliedschaftsrechte des auszuschließenden Mitglieds.

§ 6

Haftungsausschluss

Der Verein und die für ihn handelnden Übungsleiter, Trainer, Betreuer oder sonstige Beauftragte haften gegenüber Mitgliedern nicht für die bei den sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen entstehenden Körper- und Sachschäden, es sei denn, sie haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

§ 7

Mitgliedsbeiträge

  • Der Verein erhebt Beiträge, Gebühren und Umlagen. Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge bestimmt eine Beitragsordnung, die in der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
  • Ein Zusatzbeitrag kann von den Abteilungsversammlungen vorgeschlagen werden und ist vom Vorstand zu genehmigen.
  • Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Beiträge, Gebühren und Umlagen ganz oder teilweise stunden, ermäßigen oder erlassen.

§ 8

Geschäftsjahr, Rechnungslegung und -prüfung

  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Die jährliche Ein- und Ausgabenrechnung sowie das Vereinsvermögen sind zum 31. Dezember festzustellen und der ordentlichen Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Die Feststellung erfolgt durch den Finanzverwalter. Der Jahresabschluss ist von den gewählten und nicht dem Vorstand angehörigen Kassenprüfern zu bestätigen und der ordentlichen Mitgliederversammlung darüber zu berichten. Die Kassenprüfer haben den Jahresabschluss im Zeitraum von vier bis sechs Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.
  • Die Kassenprüfer sind berechtigt, während des ganzen Jahres Einblick in die Vereinsvermögensverhältnisse und die Buchhaltung des Vereins zu nehmen. Dem Vorstand ist jeweils ein Prüfungsbericht auszuhändigen.

§ 9

Abteilungen, Übungs- und Wettkampfbetrieb

  • Innerhalb des Vereins werden für die unterschiedlichen Aktivitäten gesonderte Abteilungen eingerichtet. Diese sind rechtlich unselbständige Untergliederungen des Vereins. Mitglied einer Abteilung kann nur werden, wer zugleich Mitglied des Vereins ist. Der Vorstand entscheidet über die Gründung und Auflösung von Abteilungen.
  • Jede Abteilung nimmt ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich wahr, soweit nicht diese Satzung dem entgegensteht oder eine andere Abteilung hiervon betroffen ist. In diesen Fällen regelt der Vorstand unter Beachtung der einzelnen Belange die Angelegenheit.
  • Die Leitung der Abteilung obliegt dem jeweiligen Abteilungsleiter, der durch die Mitglieder der Abteilung in einer jährlich einzuberufenden Abteilungsversammlung gewählt wird. Scheidet ein Abteilungsleiter vorzeitig aus oder findet sich kein geeigneter Kandidat für dieses Amt, so nimmt/nehmen ein/mehrere Mitglied/er der kommissarischen Abteilungsleitung die Geschäfte des Abteilungsleiters war. Innerhalb von sechs Monaten ist eine außerordentliche Abteilungsversammlung einzuberufen, auf der sich ein neuer Abteilungsleiter durch die Mitglieder der Abteilung für die noch verbleibende Amtszeit wählen lässt.
  • Die Abteilungsleiter sind dem Vorstand gegenüber für den ordnungsgemäßen Betrieb in den Abteilungen verantwortlich.
  • Die Abteilungen geben sich eigene Abteilungsordnungen. Die Abteilungsordnungen müssen die Organisation der Abteilungen regeln. Bindend ist die Satzung des Vereins. Über neue oder geänderte Abteilungsordnungen ist der Vorstand schriftlich zu informieren.
  • Stimmberechtigt bei Abteilungsversammlungen ist nur ein in der Mitgliederliste verzeichnetes Mitglied der betreffenden Abteilung. Ein Vereinsmitglied kann Mitglied mehrerer Abteilungen sein. Es hat das Recht, jederzeit zwischen den Abteilungen zu wechseln.
  • Alle Verträge und Abmachungen im Namen des Vereins zwischen Abteilungen und dritten Personen haben dem Verein gegenüber nur Gültigkeit, wenn sie vom Vorstand genehmigt und gegengezeichnet sind.
  • Soweit für die Abteilungen erforderlich, erwirbt der Verein die Mitgliedschaft in Fachverbänden; die daraus resultierenden Rechte und Pflichten erstrecken sich auch auf die Mitglieder der Abteilungen.
  • Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zuständigen Fachverbände für die Mitglieder des Vereins verbindlich. Die Ordnungen sind n i c h t Bestandteil dieser Satzung.

§ 10

Der Vorstand

  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Finanzverwalter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten.
  • Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass ein einstimmiger Beschluss aller Vorstandsmitglieder bei Geschäften mit einem Geschäftswert über 1.500,00 € und Verfügungen über Grundbesitz, insbesondere bei Veräußerungen oder Belastungen von Grundbesitz, erforderlich ist.
  • Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist möglich.
  • Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
  • Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Schriftführer schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail mit einer Frist von einer Woche einzuberufen sind. Außer in Angelegenheiten, die eine Beschlussfassung aller Vorstandsmitglieder erfordern, ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein Beschluss kommt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande, wenn in der Satzung nicht Einstimmigkeit bestimmt ist. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem Weg gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.
  • Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein, bei dessen Verhinderung der Schriftführer und bei dessen Verhinderung der Finanzverwalter.
  • Der Finanzverwalter ist für die gesamte Vermögensverwaltung des Vereins zuständig. Er erstellt den Haushaltsplan, der vom Vorstand gebilligt und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Die Haushaltsrechnung, die sich im Rahmen des Haushaltsplanes bewegen muss, ist bei der ordentlichen Mitgliederversammlung vorzulegen.
  • Der Schriftführer ist auch der Protokollführer der Mitgliederversammlung.

§ 11

Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
  2. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied des Vereins schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.
  3. Genehmigung des Jahresberichtes
  4. Genehmigung des Finanzberichtes mit Haushaltsrechnung
  5. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
  6. Wahl des Vorstandes
  7. Festlegung der Vereinsbeiträge
  8. Ernennung von Ehrenmitgliedern
  9. Genehmigung des Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr
  10. Wahl von zwei Kassenprüfern
  11. Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss durch den Vorstand
  12. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
  13. Änderung der Satzung
  14. Beschlussfassung über Auflösung des Vereins.
  • Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.
  • Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 10 % der Mitglieder.

§ 12

Einberufung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Schriftführer und bei dessen Verhinderung durch den Finanzverwalter.

  • Eine Mitgliederversammlung ist mindestens drei Wochen vorher über einen Aushang im Schaukasten der Jahn-Halle, Wasserstraße 17, 68519 Viernheim oder online durch Ankündigung auf der Homepage des Vereins (www.tvviernheim.de) unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
  • Längstens bis zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied beim Vorstand schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung um weitere Angelegenheiten beantragen. Sie sind in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Ergänzung der Tagesordnung ist spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung über einen Aushang im Schaukasten der Jahn-Halle, Wasserstraße 17, 68519 Viernheim oder online durch Ankündigung auf der Homepage des Vereins (www.tvviernheim.de) bekannt zu geben.
  • Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet, bei dessen Verhinderung vom Finanzverwalter, bei dessen Verhinderung vom Schriftführer. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter.
  • Protokollführer ist der Schriftführer. Bei dessen Verhinderung bestimmt der Versammlungsleiter den Protokollführer; dies gilt auch dann, wenn der Schriftführer selbst Versammlungsleiter ist.
  • Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlleiter übertragen werden.
  • Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit durch Gesetz oder diese Satzung keine abweichenden Mehrheiten vorgeschrieben sind. Enthaltungen werden als nicht erschienene Stimmen gewertet. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.
  • Bei Wahlen ist schriftlich und geheim abzustimmen, soweit nicht die Mitgliederversammlung eine andere Art der Abstimmung beschließt. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in Einzelwahlgängen durch einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los. Ist für einen Posten nur ein Bewerber vorgeschlagen, erfolgt die Wahl durch Zustimmung. Nichtanwesende sind nur wählbar, wenn sie sich schriftlich zur Annahme eines bestimmten Amtes bereit erklärt haben.
  • Die Satzungsänderung, mit Ausnahme des § 2 kann nur mit 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden; die Abänderung des § 2 muss die Zustimmung aller Stimmberechtigten finden und diese ist nötigenfalls schriftlich einzuholen (§ 33 BGB).
  • Über jede Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

§ 13

Auflösung des Vereins

  • Solange mindestens 10 Mitglieder des Vereins zur Führung desselben entschlossen sind, kann der Verein nicht aufgelöst werden.
  • Ist der Verein aufgelöst, so fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Viernheim, die es für gemeinnützige Sportförderungszwecke zu verwenden hat.

 

Gez. Kai Rhein 1.Vorsitzender

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

e. V.
Wasserstrasse 17
68519 Viernheim

Vertreten durch:

Ulrich Möhring

Kontakt:

Telefon: 06204 / 30 55 9 88
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Technischer Support:

Clemens Sonntag

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Twitter

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von YouTube

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